Handlungskompetenz

Handlungskompetenz umfasst alle Fähigkeiten, Fertigkeiten, Wissens- und Erfahrungsbestände des Menschen, die ihn bei der Bewältigung der Arbeitsaufgaben selbstorganisiert, aufgabengemäß, zielgerichtet, situationsbedingt und verantwortungsbewusst handlungs- und reaktionsfähig machen.

Handlungskompetenz bedeutet:
  • Fähigkeit zum Erkennen einer Situation und der Handlungsnotwendigkeit
  • Besitz von fachlichem Wissen und Können als Grundlagen, Entscheidungen zu treffen
  • Fähigkeit zur Risikoabwägung
  • Entschlussfähigkeit zum zielgerichteten Handeln
  • Durchsetzungskraft
  • Kontrollfähigkeit

Berufliche Handlungskompetenz
Die Entwicklung der beruflichen Handlungskompetenz ist wichtig aufgrund der Veränderungsprozesse und damit verbundener veränderter Anforderungen. Die berufliche Handlungskompetenz ist bei ihrer Anwendung in der konkreten beruflichen Arbeit feststellbar. Es ist Aufgabe des Unternehmens, sie festzustellen, zu bewerten, zu bestätigen und weiterzuentwickeln.

(Fragebogen: Aktivitäts- und Handlungskompetenzen)